Geschichte

(Beitrag von Jörg von Kloeden – Februar 2007)

Hessen wird erstmalig in einer Schenkung Otto I. im Jahre 966 an einen Grafen Mamaco als Hessenheim erwähnt. Diese Namensgebung deutet auf fränkische Einflüsse und eine Besiedlung im 8., spätestens im 9. Jahrhundert. Anzunehmen ist, dass Hessen als Heim des oder der Hessi gegründet wurde. Bekannt ist ein Ostfahlenführer Hessi, der sich 775 an der Oker bei Ohrum den Heeren des Frankenkönigs unterwarf und später von Karl dem Großen mit Besitz in seinem alten sächsischen Stammland belehnt und als Graf im nödlichen Harzvorland  eingesetzt wurde. Dieser Graf Hessi starb 804 ohne männliche Erben als Mönch im Kloster Fulda. Als Gründer von Hessenheim käme auch ein älteres Familiemnmitglied in Betracht.

Möglich ist auch eine Verbindung Hessenheims zum fränkischen Volksstamm der Hessi (Chatten), die zwischen Fulda, Lahn und Main lebten und seit dem 6.Jahrhundert in Sachsen einsiedelten.

Bald nach 966 kam Hessen für dreiundeinhalb Jahrhunderte zum Halberstädter Hochstift. Deren Vertreter ließen sich ihre Privilegien aus der kaiserlichen Originalurkunde noch im Jahre 1295 durch König Adolf von Nassau bestätigen. Knapp 50 Jahre später gelangten Dorf und Schloss Hessen durch maßgeblichen Einfluss Bischof Albrecht II. von Halberstadt an dessen Brüder, den Braunschweiger Herzögen.

Als bedeutsame Grundherren in Hessen ist eine adlige Familie bekannt, die beginnend mit Theodoricus de Hessenem seit dem Jahre 1129 vor allem im Umfeld der Halberstädter Kirche urkundlich wurde. Zunächst als Ministeriale und schließlich als Edelfreie wurden sie in Hessen mit bischöflichen Lehen Besitzer eines Gutes und errichteten eine Adelsburg, die möglicher Weise auf den Resten einer frühmittelalterlichen Ringmauer neu errichtet worden ist. Einige Vertreter der Edlen von Hessen hatten bis zum Jahre 1357 als Kleriker hohe geistliche und weltliche Ämter. Jedoch müssen die Edlen nach gut 200 Jahren Herrschaft ihre Besitzungen in Hessen aufgelassen haben, denn 1313 ging eine Hufe Hessenschen Lehens in das Eigentum eines Eglof von Volzum über. Ende des 14. Jahrhunderts sind die Edlen von Hessen vermutlich ausgestorben, deren letztes bekanntes Familienmitglied, Knappe Heinrich von Hessen, im Jahre 1370 sein bischöfliches Lehen zu Bexheim (Deersheim) verkaufte.

Zwischen dem 12. und 16. Jahrhundert prägten die Grafen von Blankenburg/Regenstein die Entwicklung in der Region. So erhielten die Regensteiner auch in Hessen sowohl Halberstädter als auch Braunschweiger Lehen, bzw. erwarben diese durch Kauf und Pfand. Diese komplizierten Lehenverflechtungen bildeten bekanntermaßen ein Streitpotential mit den anderen Grundherren, was die Edlen von Hessen zur Aufgabe ihrer Besitzungen in Hessen bewogen haben mag.

Die Regensteiner besaßen vor 1289 das Patronat über die Pfarrkirche und bis 1343 auch über den Weinberg, die Mühle und das Schloss. Die Grafen bauten in Hessen vor allem die Burg zum Schutz des als Hessendamm benannten Handelsweges und der damit verbunden Zolleinnahmen aus. Seither ist auch von einer Ober- und einer Unterburg die Rede. Schließlich unterlagen die Regensteiner in den vielen Adelsfehden jener Zeit Bischof Albrecht II. Die offensichtlich in Geldnot geratenen Grafen Albrecht und Bernhard verkauften im Jahre 1343 Besitzungen und Rechte, darunter Dorf Hessen nebst Vogtei, für 500 Mark lötiges Silber (ca. 117kg Feinsilber) den Herzögen Otto, Magnus und Ernst von Braunschweig. Dabei muss der Bischof seinen Brüdern gleich noch Halberstädter Besitz in Hessen stillschweigend mit veräußert haben. Seelsorgerisch gehörte Hessen weiterhin zum Kirchenbann Dardesheim.

Die Herzöge verpfändeten ihren Hessener Besitz bald an einzelne Adlige bzw. die Stadt Braunschweig, bevor Hessen seit 1408 endgültig in der Hand des herzoglichen Hauses verblieb.

Quellen/Literatur:

Bayerische Staatsbibliothek München, Digitale Bibliothek,
in „Regesta Imperii, Abteilungen I bis XIV“, http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/regesta-imperii/angebot/ri, 2006

Britta Böcher- Sandor Kotyrba,
„Schloss Hessen. Kunsthistorische und bauanalytische Betrachtung eines Wahrzeichens“,
Föderverein Schloss Hessen e.V. , 2001

Deutsches Historisches Institut in Rom, Jörg Erdmann, Online-Puplikationen, Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom 113, Tübingen 2006,
Statistischer Anhang, (PDF-Dateien: C.2.9.1_Halberstadt_Domherren.PDF; C.2.10.1_Magdeburg_Domherren.PDF; C.2.10.2_Magdeburg_Rechtstitel.PDF; D.2.13.1_Braunschweig_Chorherren.PDF)
in http://www.dhi-roma.it/erdmann.html , 2007,

Dr. G.Schmidt,
„Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt und seiner Bischöfe, Theil 1 bis 4“ Leipzig, 1883, in „Puplicationen aus den k. Preußischen Staatsarchiven, Band 17-21“, Gleimhaus Halberstadt

H.A. Behrens,
„Der Regenstein. Besiedlung und Geschichte der Grafen bis 1500“,
Harz-Druckerei Wernigerode, 1989

H. Clajus,
“Kurze Geschichte des ehemaligen Bistums und späteren weltlichen Fürstentums Halberstadt“,
Druck und Verlag von A.W. Zickfeldt, Osterwieck/Harz, 1901

Kegel, Erich und Rühland, Peter,
„Festschrift 1000 Jahre Hessen, 966 – 1966“,
Druckerei „Freundschaft“ Halberstadt, 1966

Thomas Scheliga,
„Schloss und Lustgarten in Hessen am Fallstein“, Dissertation zur
Erlangung des Doktorgrades der Philosophischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg, 2002,
als PDF-Download in http://www.ub.uni-heidelberg.de/archiv/4460/, 2004

Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen Arbeitsstelle Kiel c/o Historisches Seminar der Christian-Albrechts-Universität „Grafen von Regenstein-Blankenburg“ bearbeitet von Heidelore Böcker Berlin, aus Hermann Grote
“Stammtafeln Europäische Herrscher- und Fürstenhäuser” Seite 235 Tafel 176, in http://resikom.adw-goettingen.gwdg.de/grafenbemerkungen.php?ID=86, 2006

Urkundenbuch des Stiftes St. Johann bei Halberstadt 1119/23-1804,
bearbeitet von Adolf Diestelkamp, ergänzt und herausgegeben von Rudolf Engelhardt und Josef Hartmann,
Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar 1989, Gleimhaus Halberstadt

Hohe Auszeichnung für den Verein: Demografiepreis des Landes Sachsen-Anhalt 2022

Am 23. November 2022 fand unser Projekt “Sanierung und Umbau der Steinscheune zur Kulturscheune und zum multimedialen Erlebniscenter” einen würdigen Abschluss. Eine hochkarätige Jury hat unser Projekt auf Grund seiner Einmaligkeit und hohen Innovativität für den Demografiepreises des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschlagen. Unser Verein wurde mit dem 1. Preis in der Kategorie “Chancen der Digitalisierung nutzen”, ausgelobt durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, ausgezeichnet. In der Begründung heißt es auch, dass es uns gelungen ist, ein untergegangenes Gartenkunstwerk der Vergangenheit mit den Mitteln der Digitalisierung in das Bewusstsein der Gegenwart zurück zu holen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Vielen Dank an Alle für das Mittun bei der erfolgreichen Realisierung unseres Projektes Kulturscheune. (siehe auch im Portal “Der Loewe”)

Mit diesem Projekt wurden wir für den Deutschen Engagementpreis nominiert.

Video

Hier haben Sie die Möglichkeit eine Doppel-DVD mit Bildern und Videos von der 100-Jahr-Feier der Feuerwehr Hessen aus dem Jahre 1974 und von der 1025-Jahr-Feier Hessen aus den Jahre 1991.

Auf den Videos sind u.a. folgende Personen zu sehen:

1000-Jahr-Feier: Heinrich Ziehe, Klaus Bogoslaw, Monika Günter, Walter Müller, Werner Bartels, Reinhold Große, Herbert und Silvia Müller, Wolfgang Weigend, Ilse Wagenführ, Heinz Rux, Hedwig Radzewill

100-Jahre-Feuerwehr: Gerhard Witschel, Liselotte Winkelmann, Walter Müller, Werner Winkelmann, Gitta Meyer, Erika Denecke, Ruth Winkler, Karl Eulenfeld

1025-Jahr-Feier: Fam. Seetge sen., Enrico Kretschmar, Männerchor Rohrsheim, Dörthe Bekurts, Kristina Bekurts, Marlis Bekurts, Otto Blume, Ilse Kegel, Olaf Keil, Käte Heinrich, Eileen Nehrig, Gerid Achilles, Annelore Brandes

Auf den Videos sind u.a. folgende Orte zu sehen: Knickstraße, Mittelstraße, Fallsteinstraße, Leipziger Straße, Lindenstraße, Poststraße, Stobenstraße, Nobbenstraße

Preis pro Video: 11,99 €

Broschüre Lustgarten (leider ausverkauft)

Bestellung der Broschüre “Fürstlicher Lustgarten zu Hessen am Fallstein – Geschichte am Modell erleben”

In der Reihe” Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Hessen” ist mit dem Heft 6 die 32seitige Broschüre “Fürstlicher Lustgarten zu Hessen am Fallstein – Geschichte am Modell erleben” erschienen.

Preis pro Broschüre: 5,00 €

Archivgruppe

Seit März 2019 hat sich eine derzeit mit 7 Vereinsfreunden besetzte Archivgruppe des Förderverein Schloss Hessen unter Leitung von Frau Cordula Goy an die Aufgabe gemacht, die vielen vorhandenen Zeugnisse der Hessener Vergangenheit diverser Quellen für gegenwärtige und künftige Generationen nutzbar zu machen. Diese Archivate wurden durch Bürger, Ortschronisten und Einrichtungen z.T. über die letzten Jahrhunderte gesammelt.

Zunächst geht es um die Sichtung und eine strukturierte Ablage in den 3 zur Verfügung stehenden Räumen oberhalb des Feuerwehrgerätehauses. Die Anschaffung von Regalen und Kartons schafft nun gute Möglichkeiten, die Dokumente, Bilder u.a. ordentlich zu beschriften und übersichtlich zunächst nach Quelle und Jahreszahlen abzulegen.

Die zur Verfügung stehenden Quellen betreffen beispielsweise das Gutsarchiv seit dem 18. Jahrhundert, Dokumente vom Elisabeth-Stift bzw. dem Hospitel, Ablagen der Ortschaft bzw. der Gemeinde Hessen bis 1945 und danach wie die des Gemeindeverbandes “Großes Bruch” und der Verwaltungsgemeinschaft/Einheitsgemeinde Aue-Fallstein. Weitehin Dokumente aus den Vereinen und von diversen Orts-Feierlichkeiten und Ausstellungen sowie Dokumente, Bücher und Bilder privater Sammlungen und Zeugnisse aus Betrieben wie der Zuckerfabrik und dem Handwerk.

Ansprechpartner: Cordula Goy, Tel: 039426/387 und Odette Achilles, Tel: 039426/5396

Konto für Spenden

Hier die aktuelle Bankverbindung des Verein (z.B. für Spenden)

Inhaber: Förderverein “Schloß Hessen” e.V.
Bank: Harzer Volksbank

IBAN: DE 88 800 635 083 501 288 900
BIC: GENODEF 1 QLB

Ziele/ Aufgaben/ Projekte

Anliegen des Fördervereins ist die schrittweise Sanierung und Nutzbarmachung des Schlosskomplexes unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte.
Das Schloss soll das geistig-kulturelle Zentrum des Ortes und ein touristischer Anziehungspunkt werden.

  • Die historische Parkanlage soll für die Bürgerinnen und Bürger Hessens, deren Gäste und für Touristen zu einem Ort der Ruhe und Erholung gestaltet werden.
  • Die Ausmaße des ehemaligen Lustgartens sollen durch geeignete Maßnahmen (Rekonstruktion historischer Sichtpunkte) verdeutlicht werden.
  • Im Pavillon soll ein Abriss der Geschichte des Ortes und seiner Bürger dokumentiert werden.
    Weiterhin ist eine Dauerausstellung zur Würdigung des hervorragenden Pflanzensammlers und Gärtners Johann Royer geplant.
  • Die Steinscheune soll einmal für Konzerte ,Volksfeste und Ausstellungen nutzbar gemacht werden.
    In ersten Sanierungsschritten muss der weitere Verfall der Bausubstanz gestoppt werden.
  • Die Freifläche zwischen B 79 und Schloss soll im Renaissancestil unter Einbeziehung von Elementen des ehemaligen Lustgartens umgestaltet werden.
  • Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Fördervereins ist die ständige Erhaltung der Schloss- und Gartenanlage.
  • Der Verein erforscht die Heimatgeschichte und macht die Ergebnisse in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich.
  • Der Verein veranstaltet zusammen mit allen Vereinen des Ortes jährlich zum 1.Advent eine Schlossweihnacht.
  • Mit der Organisation weiterer Veranstaltungen sollen kulturelle Höhepunkte im Ort geschaffen werden.“

Satzung

Satzung des Fördervereins Schloß Hessen e. V.

§1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein Schloß Hessen e. V.”.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in der Ortschaft Hessen, Landkreis Harz. Die Geschäftsstelle befindet sich in der Ortsverwaltung Hessen, Stobenstraße 15.

§2 Zweck, Aufgaben und Ziele
(1) Der Zweck des Vereins ist der Wiederaufbau und die Erhaltung des Schlosses Hessen und seiner Parkanlage als kulturhistorisches Denkmal der Gemeinde Hessen. Der Verein setzt sich für eine Nutzung der Schloss- und Parkanlage ein, die den Interessen der Gemeinde Hessen und der Allgemeinheit dient. Der Verein unterstützt mit seiner Arbeit die Zielstellungen der Denkmalspflege.

(2) Der Verein fördert und unterstützt die heimatgeschichtliche Forschung zum historischen Werdegang von Schloss und Park Hessen sowie zur Geschichte des Ortes Hessen und tritt für die Veröffentlichung der Ergebnisse ein.

(3) Der Verein will durch die Umsetzung seiner Ziele die Heimatverbundenheit der Einwohner der Gemeinde Hessen, die Entwicklung der Gemeinde und die Attraktivität des Ortes fördern.

§3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuervergünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden, die Verwendung des Vereinsvermögens ist insofern durch § 2 geregelt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins für ihre Tätigkeit.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft
(1) Der Verein besteht aus aktiven, ordentlichen und passiven, fördernden Mitglieder.

(2) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder Bürger werden, der sich dem Zweck, den Zielen und Aufgaben des Vereins verbunden fühlt.

(3) Ordentliches Mitglied des Vereins können auch juristische Personen sein.

(4) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung begründet.

(5) Jedes ordentliche Mitglied dokumentiert durch eine jährliche Spende, deren Höhe eigenständig durch das Mitglied festgelegt wird, die Verbundenheit zum Vereinsgedanken.

(6) Passives, förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinsgedanken finanziell oder ideell unterstützt. Passive Mitglieder nehmen an Abstimmungen und Wahlen innerhalb des Vereins nicht teil. Sie haben das Recht, an jeder Mitgliederversammlung des Vereins als Gast teilzunehmen.

(7) Falls ein ordentliches Mitglied den Status als passives Mitglied erlangen möchte, ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand abzugeben.

(8) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich und erfolgt auf schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder.
Ein Mitglied ist insbesondere vom Verein auszuschließen, wenn es die Grundlagen der Vereinsarbeit bestreitet.

(9) Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein hat das ausscheidende Mitglied keinen Rechtsanspruch auf eine Beteiligung am Vereinsvermögen.

§5 Mitgliedsbeiträge, Finanzierung
(1) Von den Mitgliedern wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 20,00 € erhoben.

(2) Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.05. des laufenden Geschäftsjahrs fällig.

(3) Kommt ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags
bis zum 01.09. des Geschäftsjahres in Verzug, kann das Mitglied durch
Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder aus dem
Verein ausgeschlossen werden. Dem Mitglied ist der Ausschluss zu bescheiden.

(4) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung des jährlichen Beitrags befreit. Sie
haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

(5) Im weiteren werde die Aufgaben des Vereins aus folgenden Mitteln finanziert:
– Zuschüsse von öffentlichen und privaten Stellen,
– Spenden und sonstige Zuwendungen.

(6) Erlöse aus der Veräußerung heimatgeschichtlicher Schriften und Veröffentlichungen, die
der Verbreitung des Vereinsgedankens dienen, werden ausschließlich für satzungsgemäße
Zwecke verwendet.

§6 Organe des Vereines
(1) Die Organe sind:

– die Mitgliederversammlung,
– der Vorstand
– die Kassenprüfer.

(2) Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig.

§7Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den aktiven, ordentlichen Mitgliedern und je einem stimmberechtigten Vertreter der juristischen Personen.

(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

-Sie beschließt über Änderungen der Satzung des Vereins mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.

-Sie beschließt den Jahresbericht, die Jahresrechnung und nimmt die Entlastung des Vorstandes vor.

-Sie beschließt über die Auflösung des Vereins, dazu bedarf es der Zustimmung von 3/4 der Mitglieder.

-Sie wählt den Vorstand und 2 Kassenprüfer. Die Kassenprüfer werden jährlich neu gewählt.

(3) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung mindestens einmal im Jahr schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und mit einer Frist von mindestens 2 Wochen ein. Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

(4) Jede ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit soweit die Satzung nicht anderes bestimmt.

(5) Jedes ordentliche Mitglied, gleich ob natürliche oder juristische Person hat nur eine Stimme. Anwesende Mitglieder können höchstens zwei weitere durch schriftliche Vollmacht vertreten. Durch schriftliche Vollmacht vertretene Mitglieder gelten als anwesend.

(6) Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus 7 Vorstandsmitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

– dem Vorsitzenden,
– dem stellvertretenden Vorsitzenden,
– dem Kassenwart
– dem Schriftführer,
– drei Beisitzern.

(2) Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln aus der Mitte der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit arbeitet der Vorstand amtierend.

(3) Wahlen zum Vorstand können in offener als auch in geheimer Wahl durchgeführt werden.

(4) Für die Wahl zum Vorstand ist ein Wahlvorstand bestehend aus mindestens 2 ordentlichen Mitgliedern zu bestellen. Die Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen nicht dem Vorstand angehören.

(5) Der Vorstand besorgt die laufenden Angelegenheiten des Vereines. Er wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.

§9 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Gemeinde Hessen.
Diese hat das Vermögen für die Realisierung denkmalpflegerischer Aufgaben an öffentlichen Gebäuden und Anlagen der Gemeinde Hessen einzusetzen.

§10 Annahme der Satzung
(1) Die Satzung vom 19. 10. 2001 wird außer Kraft gesetzt.

(2) Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 11. 06. 2008 beschlossen und tritt sofort nach Beschlussfassung in Kraft.